Anordnung Nr. 3 zur Vergabe von „Trinkwasser“ in der Stadtgemeinde Cottbus an die Einwohner

Sehr geehrter Herr HOLGER KELCH,

Sie als Oberbürgermeister der Firma Stadt Cottbus sind durch Ihre Stellung verantwortlich, daß die Einwohner der Stadt, also Ihre Schutzbefohlenen, was in diesem Fall nicht nur die Jugendlichen, Hilflosen und Alten sind StGB §225 sondern die gesamten Einwohner, Trinkwasser erhalten, welches gesundheitlich unbedenklich ist und in seiner Zusammensetzung nicht zu körperlichen Schäden führen kann.

Wenn das ausgegebene Trinkwasser, welches ein lebensnotwendiges Grundnahrungsmittel darstellt, nachweislich nicht unbedenklich dem Körper zugeführt werden kann, dann ist den Einwohnern unbedingt mitzuteilen, daß diese entsprechende Filter benutzen müssen. Das Mindeste ist die Mitteilung im Amtsblatt, daß das Leitungswasser der Stadt nicht mehr als Trinkwasser benutzbar ist, so wie es zum Beispiel in vielen Ländern der Welt gemacht wird.

Auf dem Territorium der Verwaltung des BUNDES und somit auch in Cottbus wird es nach unseren Erkenntnissen nicht so gehalten wie es in den anderen Ländern gehandhabt wird, in denen ein Staat durch seine Verfassung gezwungen ist, eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Einwohnern auszuüben.

Hier in unserem Land wird nicht die Reinheit des Trinkwassers verbessert, das würde den Profit der Konzerne schmälern, sondern es werden einfach die Verträglichkeitsgrenzen für den Menschen erhöht. Damit ist man immer im „gesetzlichem Rahmen“ des Möglichen und spart Geld.

Das ist ein Grund von vielen, weshalb wir fordern, das solche sensiblen Betriebe wieder unter die Kontrolle und Aufsicht der Einwohner gestellt werden müssen und nicht als Profitquelle Einzelner dienen dürfen.

Laut WHO ist Trinkwasser mit einem Schadstoffanteil über 750 Mikrogramm pro Liter kein Trinkwasser mehr. Die Verwaltung des BUNDES hat 9/1990 den verträglichen Schadstoffanteil und für den deutschen Einwohner auf 1000 µg/l erhöht. In 10/1990 wurde nochmals auf 2000 µg/l und in 5/2001 nochmals auf 2500 µg/l erhöht.

Zum Beispiel hierfür sei erwähnt, das in Kanada Wasser mit einem Schadstoffanteil von 1500 µg/l als Industrieabwasser eingestuft wird.

Es stellt sich die Frage, weshalb vertragen Deutsche mehr Schadstoffe, als Einwohner anderer Länder? Oder werden hier im Land extreme Gesundheitsschäden billigend in Kauf genommen, oder haben die Vertreter des Volkes kein Interesse an gesunden Einwohnern?

Im krassen Widerspruch zu den genannten Fakten stehen dafür die Veröffentlichungen des Konzerns LWG in der hauseigenen Wasserzeitung für Cottbus.

In der Ausgabe 9/2013 wird in einem Artikel geschrieben, Arzneimittel gehören nicht ins Abwasser. Das aber 80% der sich im Abwasser befindlichen Medikamente von den Menschen ausgeschieden werden, das findet keine Erwähnung und die Klärung dieser Schadstoffe ist fast unmöglich. Zumindest nicht rentabel.

In der Ausgabe 9/2014 kann man sogar zwischen den Zeilen lesen, daß die Lobby im Territorium des BUNDES so stark ist, daß die WHO keine Aussagen mehr zur Wasserqualität hier vornimmt. Wenn man dann die Bilder in gleicher Zeitung von der braunen Spree sieht, dann muß man nichts mehr kommentieren.

Unter dem Eindruck der Fakten der Erhöhung der Grenzwerte, erscheint der Artikel in der Ausgabe Juni 2014, das Trinkwasser als Lebensmittel Nr.1, sei schon der Begriff Trinkwasser ein Gütesiegel, mehr als makaber. Denn wenn die Grenzwerte extrem erhöht wurden, dann nützen auch dutzende Kontrollen nichts, denn die Qualität wird dann immer gewährleistet sein.

Entsprechend Studien in der EU hat das Territorium des BUNDES die zweit schlechtesten Wasserwerte im Vergleich aller EU Länder.

  1. Fakt ist, das sich 1400-1700 verschiedene Stoffe im Leitungswasser befinden können

  2. Fakt ist, das nur 33 Stoffe nach Trinkwasserverordnung untersucht werden

  3. Fakt ist, das sich im Wasser oft Pestizide, Nitrate, Östrogene, Tenside, PCB, Blei, Kupfer, Arsen, Cyanid, ect. befinden

  4. Fakt ist, das ein gewinnorientierter Konzern die Kosten für die Filterung dieser Stoffe nicht erwirtschaften kann

  5. Fakt ist, das diese Stoffe zu erheblichen Gesundheitsschäden führen, besonders bei Kindern, Allergien, Epilepsie, ect.

  6. Fakt ist, wer Leitungswasser trinkt, ob abgekocht oder nicht nimmt diese Schadstoffe wie ein Filter auf

  7. Fakt ist, das Wasserwerke zur Reinigung ihrer Leitungen und Pumpsysteme chemische Zusätze verwenden, welche im Leitungswasser in die Haushalte kommen, Chlorkalk, Chlorindioxid, Kupfersulfat, Eisenchlorid, Aluminiumsulfat, Brom, Ammoniumsulfat, Aluminiumchlorid, Schwefelsäure, ect..

Aus diesen genannten Fakten und Zahlen liegt der Verdacht nahe, daß das an die Einwohner ausgegebene Wasser nicht der erforderlichen Qualität des WHO Standards entspricht. Die Verantwortlichen wissen um diese Fakten und nehmen Gesundheitsschäden der Einwohner billigend in Kauf. Diese Handlung erfüllt den Straftatbestand der §§ 223,224,225,226,227 StGB.

Ein Strafantrag gegen die neben Ihnen Verantwortlichen in der Stadt ist auf Grund des besonderen öffentlichen Interesses geboten und von Ihnen zu stellen (§230 StGB) Die Ergebnisse der Untersuchung sind zu veröffentlichen.

Wir, die Vertreter der preußischen Stadtgemeinde Cottbus, welche sich derzeitig in Reorganisation befindet, sehen unsere vornehmliche Aufgabe in der Fürsorgepflicht gegenüber unseren Einwohnern und damit deren gesundheitlicher Unversehrtheit.

Herr Oberbürgermeister Holger Kelch, als Verantwortlicher der Verwaltung für die Stadt Cottbus und deren Einwohner, ordnen wir Ihnen nachfolgendes an,

weil es finanziell unmöglich ist, das Leitungswasser der Stadt Cottbus auf ein der WHO entsprechendes Maß zu reinigen und in diesem Zustand bis zum Abnehmer in der Leitung vorzuhalten, sind die Einwohner über diesen Fakt im nächsten Amtsblatt zu informieren. Mit dieser lebensnotwendigen Information, kann dann jeder Einwohner selbst entscheiden, auf welche Weise er sein Leben und seine Gesundheit schützen will und bekommt erstmals den Impuls sich über dieses Thema selbst zu informieren.

gegeben zu Cottbus den 28. September im Jahre 2016

durch die Vertreter der Stadtgemeinde Cottbus

 

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